Fördermöglichkeiten für Private Eigentümer

23.01.2023

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna kann im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Länder-Programmes "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" auch Fördermittel an private Eigentümer weiterleiten. Im Fördergebiet "Teilgebiet 6" stehen derzeit noch Fördermittel für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Stadt hat dazu im Januar 2023 folgenden Artikel auf der Stadtseite verfasst, wo über Fördermöglichkeiten informiert wird: Im Teilgebiet 6 stehen 2023 noch Fördermittel zur Verfügung.
Die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH ist als Sanierungsträger für das Fördergebiet "Teilgebiet 6" von der Stadt beauftragt. Für Fragen rund um Fördermöglichkeiten steht Ihnen Frau Weißenfels gern zur Verfügung.


Gebietsgrenze des Fördergebietes "Teilgebiet 6" - Programmteil Aufwertung

Zum Thema Fördermittel haben wir auch einen Leitfaden für private Eigentümer erstellt, der Ihnen einen Überblick zum Ablauf von der Beantragung, Auszahlung bis hin zur Abrechnung gibt:

 

leitfaden_private_eigentuemer.pdfPDF-Datei | 637 kB


Fortschritte im Altbaumanagement – Wohnhaus Marktstraße 10

30.11.2022

Bei einem bislang eher unscheinbaren Objekt schreitet die Sanierung mittlerweile gut voran. Die Marktstraße 10 war lange Zeit ein Sorgenobjekt im Gebäudepool des Altbaumanagements Limbach-Oberfrohna. Es gab zwar einige Besichtigungen mit verschiedenen Interessenten, doch zunächst konnte kein Fortschritt für die Entwicklung des Hauses erzielt werden. Der Prozess zur Suche eines neuen Eigentümers begann 2018.

Doch 2021 konnte ein Eigentümerwechsel erreicht werden. Der neue Eigentümer, Hr. Funke von der RBC GmbH, bemüht sich seither um die Sanierung des Gebäudes. Bislang wurde bereits die äußere Hülle des vorderen Gebäudeteils fertiggestellt, das Dach wurde komplett neu aufgebaut, neue Fenster sind eingebaut und die Fassade ansprechend erneuert. Die Arbeiten im Inneren schreiten ebenfalls weiter voran. Die neuen Grundrisse sind bereits erkennbar.

Beim mittleren und hinteren Gebäudeteil wird die Fassade im Frühjahr 2023 fertiggestellt. Die Sanierung des gesamten Gebäudes wird Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein. Neben den sehr ansprechend gestalteten Grundrissen (3- bis 4-Raum-Wohnungen) werden großzügige Balkone entstehen. Eine Haussauna sowie der Innenhof sollen später allen Bewohnern zur Verfügung stehen. Ergänzt wird das attraktive Angebot durch vier Garagenstellplätze für die Mieter.

Die Marktstraße 10 ist ein klassisches Beispiel dafür, wie durch das Altbaumanagement Limbach-Oberfrohna ein unsaniertes, seit langem leerstehenden Gebäude durch einen Eigentümerwechsel und einer anschließenden Sanierung wiederbelebt wird. Die Sanierung wurde durch Mittel des Städtebauprogramms „Stadtumbau“ gefördert. Das Fördermittelmanagement übernahm die WGS mbH, die als programmbegleitendes Büro im „Teilgebiet 6“ tätig ist. 



Das Wohnhaus Marktstraße 10 vor der Sanierung.


Das Wohnhaus Marktstraße 10 während der Sanierung, Zwischenstand: die äußere Hülle des Vordergebäudes ist bereits fertiggestellt.

Landesprogramm Rückbau Wohngebäude

08.02.2022

Schwerpunkt des Altbaumanagements Limbach-Oberfrohna ist die Sanierung und Wiedernutzung unsaniert leerstehender Gebäude. Dennoch kann es vorkommen, dass Gebäude aufgrund ihrer Lage oder ihres Zustandes nicht saniert werden können oder sollen. Um solche Rückbaumaßnahmen zu fördern, hat der Freistaat Sachsen das Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ aufgelegt:

Mit dem „Landesprogramm Rückbau Wohngebäude“ unterstützt der Freistaat Sachsen Gemeinden dabei, den Rückbau von leerstehenden Wohnhäusern zu finanzieren und somit die Begleiterscheinungen der demografischen Entwicklung aufzufangen. Gefördert werden neben dem vollständigen Abbruch und der Demontage des Wohngebäudes u.a. der Abtransport und das Deponieren von Bauschutt, die einfache Herrichtung des Grundstücks, notwendige Baunebenkosten und die abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.

Weitere Informationen über das Programm und die Weiterleitung von Fördermitteln an private Dritte erhalten Sie unter diesem Link auf die Internetseite der Stadt.
Das Förderprogramm wird durch die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS) bearbeitet. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage.
 

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