Fördermöglichkeiten für Private Eigentümer

23.01.2023

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna kann im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Länder-Programmes "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" auch Fördermittel an private Eigentümer weiterleiten. Im Fördergebiet "Teilgebiet 6" stehen derzeit noch Fördermittel für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Stadt hat dazu im Januar 2023 folgenden Artikel auf der Stadtseite verfasst, wo über Fördermöglichkeiten informiert wird: Im Teilgebiet 6 stehen 2023 noch Fördermittel zur Verfügung.
Die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH ist als Sanierungsträger für das Fördergebiet "Teilgebiet 6" von der Stadt beauftragt. Für Fragen rund um Fördermöglichkeiten steht Ihnen Frau Weißenfels gern zur Verfügung.


Gebietsgrenze des Fördergebietes "Teilgebiet 6" - Programmteil Aufwertung

Zum Thema Fördermittel haben wir auch einen Leitfaden für private Eigentümer erstellt, der Ihnen einen Überblick zum Ablauf von der Beantragung, Auszahlung bis hin zur Abrechnung gibt:

 

leitfaden_private_eigentuemer.pdfPDF-Datei | 637 kB

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