Landesprogramm Rückbau Wohngebäude in 2023

10.02.2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es auch in 2023 wieder die Möglichkeit, für nicht mehr sanierungsfähige Wohngebäude den Rückbau derer mit Fördermitteln zu untersützen. Der Freistaat Sachsen hat dazu das Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ aufgelegt:
 

"Viele unserer sächsische Kommuenn haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmiererein kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können.", betonte Thomas Schmidt. "Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlchen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist."

Innerhalb des Förderprogrammes sind Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 €/m² rückgebauter Wohnfläche möglich. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.07.2023.

Weitere Informationen über das Programm und die Weiterleitung von Fördermitteln an private Dritte erhalten Sie unter diesem Link.

Das Förderprogramm wird durch die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS) bearbeitet. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie gern auf Anfrage.

Fördermöglichkeiten für Private Eigentümer

23.01.2023

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna kann im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Länder-Programmes "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" auch Fördermittel an private Eigentümer weiterleiten. Im Fördergebiet "Teilgebiet 6" stehen derzeit noch Fördermittel für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Stadt hat dazu im Januar 2023 folgenden Artikel auf der Stadtseite verfasst, wo über Fördermöglichkeiten informiert wird: Im Teilgebiet 6 stehen 2023 noch Fördermittel zur Verfügung.
Die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH ist als Sanierungsträger für das Fördergebiet "Teilgebiet 6" von der Stadt beauftragt. Für Fragen rund um Fördermöglichkeiten steht Ihnen Frau Weißenfels gern zur Verfügung.


Gebietsgrenze des Fördergebietes "Teilgebiet 6" - Programmteil Aufwertung

Zum Thema Fördermittel haben wir auch einen Leitfaden für private Eigentümer erstellt, der Ihnen einen Überblick zum Ablauf von der Beantragung, Auszahlung bis hin zur Abrechnung gibt:

 

leitfaden_private_eigentuemer.pdfPDF-Datei | 637 kB


Fortschritte im Altbaumanagement – Wohnhaus Marktstraße 10

30.11.2022

Bei einem bislang eher unscheinbaren Objekt schreitet die Sanierung mittlerweile gut voran. Die Marktstraße 10 war lange Zeit ein Sorgenobjekt im Gebäudepool des Altbaumanagements Limbach-Oberfrohna. Es gab zwar einige Besichtigungen mit verschiedenen Interessenten, doch zunächst konnte kein Fortschritt für die Entwicklung des Hauses erzielt werden. Der Prozess zur Suche eines neuen Eigentümers begann 2018.

Doch 2021 konnte ein Eigentümerwechsel erreicht werden. Der neue Eigentümer, Hr. Funke von der RBC GmbH, bemüht sich seither um die Sanierung des Gebäudes. Bislang wurde bereits die äußere Hülle des vorderen Gebäudeteils fertiggestellt, das Dach wurde komplett neu aufgebaut, neue Fenster sind eingebaut und die Fassade ansprechend erneuert. Die Arbeiten im Inneren schreiten ebenfalls weiter voran. Die neuen Grundrisse sind bereits erkennbar.

Beim mittleren und hinteren Gebäudeteil wird die Fassade im Frühjahr 2023 fertiggestellt. Die Sanierung des gesamten Gebäudes wird Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein. Neben den sehr ansprechend gestalteten Grundrissen (3- bis 4-Raum-Wohnungen) werden großzügige Balkone entstehen. Eine Haussauna sowie der Innenhof sollen später allen Bewohnern zur Verfügung stehen. Ergänzt wird das attraktive Angebot durch vier Garagenstellplätze für die Mieter.

Die Marktstraße 10 ist ein klassisches Beispiel dafür, wie durch das Altbaumanagement Limbach-Oberfrohna ein unsaniertes, seit langem leerstehenden Gebäude durch einen Eigentümerwechsel und einer anschließenden Sanierung wiederbelebt wird. Die Sanierung wurde durch Mittel des Städtebauprogramms „Stadtumbau“ gefördert. Das Fördermittelmanagement übernahm die WGS mbH, die als programmbegleitendes Büro im „Teilgebiet 6“ tätig ist. 



Das Wohnhaus Marktstraße 10 vor der Sanierung.


Das Wohnhaus Marktstraße 10 während der Sanierung, Zwischenstand: die äußere Hülle des Vordergebäudes ist bereits fertiggestellt.

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