17.07.2023
Amtliche Bekanntmachung Zwangsversteigerung Kaufunger Straße 2PDF-Datei | 177 kB
Exposé Zwangsversteigerung Kaufunger Straße 2PDF-Datei | 298 kB
10.02.2023
Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es auch in 2023 wieder die Möglichkeit, für nicht mehr sanierungsfähige Wohngebäude den Rückbau derer mit Fördermitteln zu untersützen. Der Freistaat Sachsen hat dazu das Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ aufgelegt:Innerhalb des Förderprogrammes sind Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 €/m² rückgebauter Wohnfläche möglich. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.07.2023."Viele unserer sächsische Kommuenn haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmiererein kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können.", betonte Thomas Schmidt. "Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlchen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist."
23.01.2023
Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna kann im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Länder-Programmes "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" auch Fördermittel an private Eigentümer weiterleiten. Im Fördergebiet "Teilgebiet 6" stehen derzeit noch Fördermittel für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Stadt hat dazu im Januar 2023 folgenden Artikel auf der Stadtseite verfasst, wo über Fördermöglichkeiten informiert wird: Im Teilgebiet 6 stehen 2023 noch Fördermittel zur Verfügung.leitfaden_private_eigentuemer.pdfPDF-Datei | 637 kB
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