Zwangsversteigerung Kaufunger Straße 2

17.07.2023



Das Gebäude der ehem. Bäckerei an der Kaufunger Straße 2 in Wolkenburg steht seit vielen Jahren leer. Direkt im Zentrum gelegen prägt es seit seiner Errichtung um 1900 das Ortsbild auf der dem Schloss Wolkenburg gegenüberliegenden Muldenseite.
Nach mehreren Eigentümerwechseln soll das Objekt nun am 15. August 2023 am Amtsgericht Zwickau zwangsversteigert werden. Aktuelle Informationen finden sie auf dem Zwangsversteigerungsportal des Bundes und der Länder.
Das Flurstück 85a ist 390 m² groß und aktuell weitgehend überbaut. Das zweieinhalbgeschossige Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, Altlasten sind nicht bekannt. Durch Teilabriss des Bäckereianbaus (ein- bis zweigeschossig, großer Schornstein, Garage) können Freiflächen geschaffen werden. Vor allem im vorderen Teil des Gebäudes (Ladenbereich) sind schwerere Schäden an der Gebäudesubstanz zu verzeichnen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Altbaumanagements Limbach-Oberfrohna.

 

Amtliche Bekanntmachung Zwangsversteigerung Kaufunger Straße 2PDF-Datei | 177 kB

Exposé Zwangsversteigerung Kaufunger Straße 2PDF-Datei | 298 kB


Landesprogramm Rückbau Wohngebäude in 2023

10.02.2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es auch in 2023 wieder die Möglichkeit, für nicht mehr sanierungsfähige Wohngebäude den Rückbau derer mit Fördermitteln zu untersützen. Der Freistaat Sachsen hat dazu das Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ aufgelegt:
 

"Viele unserer sächsische Kommuenn haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmiererein kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können.", betonte Thomas Schmidt. "Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlchen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist."

Innerhalb des Förderprogrammes sind Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 €/m² rückgebauter Wohnfläche möglich. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.07.2023.

Weitere Informationen über das Programm und die Weiterleitung von Fördermitteln an private Dritte erhalten Sie unter diesem Link.

Das Förderprogramm wird durch die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS) bearbeitet. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie gern auf Anfrage.

Fördermöglichkeiten für Private Eigentümer

23.01.2023

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna kann im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Länder-Programmes "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" auch Fördermittel an private Eigentümer weiterleiten. Im Fördergebiet "Teilgebiet 6" stehen derzeit noch Fördermittel für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Stadt hat dazu im Januar 2023 folgenden Artikel auf der Stadtseite verfasst, wo über Fördermöglichkeiten informiert wird: Im Teilgebiet 6 stehen 2023 noch Fördermittel zur Verfügung.
Die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH ist als Sanierungsträger für das Fördergebiet "Teilgebiet 6" von der Stadt beauftragt. Für Fragen rund um Fördermöglichkeiten steht Ihnen Frau Weißenfels gern zur Verfügung.


Gebietsgrenze des Fördergebietes "Teilgebiet 6" - Programmteil Aufwertung

Zum Thema Fördermittel haben wir auch einen Leitfaden für private Eigentümer erstellt, der Ihnen einen Überblick zum Ablauf von der Beantragung, Auszahlung bis hin zur Abrechnung gibt:

 

leitfaden_private_eigentuemer.pdfPDF-Datei | 637 kB


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